Gut vorbereitet für den Notfall — Unsere Sicherheitstipps

Für Notfälle im Straßenverkehr möchte wir Ihnen ein paar Tipps und Hilfestellungen geben, so dass Sie sich zukünftig in einer Unfallsituation sofort zu helfen wissen. Wir haben für Sie die wichtigsten Schritte zusammengetragen, so dass Sie mit nur wenigen Handgriffen bei einem Unfall für mehr Sicherheit sorgen können:

1. Unfallstelle sichern

    • • Warnblinkanlage einschalten
    • • Bei Dunkelheit Licht einschalten
    • • Warndreieck in ausreichender Entfernung (mind. 50 Meter) vom Unfallort aufstellen
    • • Mitfahrer in Sicherheit bringen. Zum Beispiel hinter Leitplanke oder Straßengraben
    • • Zeugen bitten, zu warten und zu helfen

2. Verletzte versorgen

    • • Rettungsdienst anrufen (112)
    • • Erste Hilfe leisten
    • • Bei Herz-Lungen-Wiederbelebung am besten an den Song ‚Staying Alive‘ denken und die Maßnahme in diesem Takt durchführen
    • • Verletzte aus Gefahrenbereich bergen

3. Das ist wichtig am Telefon

    • • Ruhe bewahren
    • • Wo ist es passiert?
    • • Was ist passiert?
    • • Wie viele Verletzte?
    • • Welche Verletzungen?
    • • Warten auf Rückfragen.

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Wissenswerte Fakten zum Verbandkasten

Abschließend noch ein paar wichtige Infos zum wohl wichtigsten Bestandteil des Sicherheits-Equipments: der Verbandkasten. Nahezu alle darin enthaltenen Artikel haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Ist dieses überschritten, müssen die betreffenden Artikel, oder im Zweifel der komplette Verbandkasten, ausgetauscht werden. Nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums entspricht der Inhalt nicht mehr den gesetzlichen Mindestanforderungen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs kann dies als geringer Mangel eingestuft werden und bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle sogar sanktioniert werden. Wer keinen Verbandkasten im Fahrzeug mitführt, riskiert dabei ein Verwarnungsgeld von bis zu 10 €. [Quelle: ADAC]

Der Gesetzgeber plant, dass der Verbandkasten im Fahrzeug zukünftig zwei Mund-Nase-Bedeckungen enthalten muss. Wann diese Neuregelung in Kraft tritt und welche Masken (OP-Masken oder FFP2-Masken) mitgeführt werden müssen, steht zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht fest. Noch für 2022 ist eine Anpassung der DIN-Norm 13164 geplant, welche den Inhalt des genau Notfallsets definiert.